AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Asiropa Speditions GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ASIROPA Speditions GmbH

  1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neuster Fassung. Daneben sind die zwingenden Rechtsvorschriften der CMR verbindlich; auf die dortigen Haftungsbeschränkungen wird hingewiesen. Ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB).

  2. Transportaufträge gelten erst mit schriftlicher Auftragsbestätigungen als wirksam; Voraussetzung hierfür ist, dass uns alle für den Transport relevanten Angaben vorliegen, insbesondere Angaben zu Art und Wert des Frachtgut, ggf. Gefahrenklasse, Anzahl der Lade- und Entladestellen usw. Alle erforderlichen Frachtpapiere sind vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  3. Wird ein Auftrag durch den Absender (Auftraggeber) storniert, so gilt die Regelung nach § 415 Absatz 2 HGB (Fautfracht).

  4. Unsere Frachtpreise verstehen sich „all in“, d.h. enthalten sind Kosten für die Frachtführerhaftpflichtversicherung, Unterwegskosten des LKW, z.B. Fährkosten und Transitgebühren. Nicht enthalten sind besondere Kosten, die mit dem Frachtgut zusammenhängen, wie z.B. Konvoikosten durch bestimmte Länder wegen des Wertes des Frachtguts, Strafen wegen Überschreitung des zulässigen Gewichts oder aufgrund nachträglicher Weisung entstehende Kosten. Diese Kosten sind in jedem Falle vom Auftraggeber zu erstatten.

  5. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung sind 70 % der Frachtkosten unmittelbar nach Beladung, die restlichen 30 % sowie etwaige, gem. Ziffer 4 entstandene Kosten bei Vorlage des quittierten Frachtbriefs. Aufrechnung ist nur mit fälligen, nach Grund und Höhe unstrittigen Gegenforderungen möglich. Anweisungen, die Fracht vom Empfänger zu kassieren, entbinden den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Zahlung der Fracht, wenn der Empfänger die Zahlung verweigert.

  6. Die Einhaltung vereinbarter Laufzeiten setzt normale Verkehrs- und Witterungs-verhältnisse voraus. Höhere Gewalt jeder Art, z.B. Streik, Smogalarm, auch behördliche Anordnungen bezüglich des Frachtguts, entbinden ASIROPA Speditions GmbH von der Einhaltung der Laufzeit.

  7. Die beförderungssichere Beladung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, die Entladung muss durch den Empfänger vorgenommen werden. Etwaige Hilfestellungen der Fahrer führen im Schadensfall nicht zu einer Haftung von ASIROPA Speditions GmbH.

  8. Zur Beladung sind 24 Stunden- und für die Entladung einschließlich Zollabfertigung sind insgesamt 48 Stunden standgeldfrei. Im Übrigen werden für Planen- und Koffer Lkw (ohne Kühlung) 250,00 Euro pro Tag berechnet. Standgeld für Kühltransporte, Schwerlastfahrzeuge und Sondertransporte bis zu EUR 950,- pro Tag.

  9. Vereinbarungen, durch welche diese Geschäftsbedingungen geändert werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  10. Vereinbarter Gerichtsstand ist München.